PREISE:<
01.04. - 12.05. - 3910
13.05. - 07.07. - 4715
08.07. - 21.07. - 5865
22.07. - 18.08. - 7648
19.08. - 25.08. - 5865
26.08. - 08/09 - 4715
09/09 - 06/10 - 3910
Preise inklusive:
MwSt.
Preise exkl.:
Endreinigung:
*230 € (Einrumpfboote von 34 bis 41 Fuß).
* 310 € (Einrumpfboot von 42 bis 49 Fuß und Katamaran von 36 bis 41 Fuß).
* 402 € (Einrumpfboot von 50 bis 59 Fuß und Katamaran von 42 bis 45 Fuß)
* 448 € (Katamaran von 46 bis 55 Fuß).
Außenbordmotor: 115 €/Woche.
Paddel: 92 €/Woche.
Bettwäsche und Handtücher aus Baumwolle: 52 €/Kabine.
* 448 € (Katamaran von 46 bis 55 Fuß). Wechselrichter 150 W: 35 €/Woche.
Parkplatz: auf Anfrage.
Skipper: 2415 €/Woche (Einrumpfboote und Katamarane von 34 bis 49 Fuß).
Skipper: 2656 €/Woche (Einrumpfboote und Katamarane von 50 bis 55 Fuß).
Segellehrer: auf Anfrage.
Rabatt:
Langzeitcharter ab 2 Wochen Mehr – 5 % Rabatt
Stammkunden – 5 % Rabatt
Last-Minute-Rabatt (2 Wochen vor Abreise) – 5 % Rabatt
Stornierungsbedingungen:
Das Unternehmen prüft den Antrag des Charterers auf Änderung der Charterperiode, soweit dies ohne finanzielle Strafen möglich ist. Verzichtet der Charterer aus irgendeinem Grund auf die Nutzung der Yacht, ist das Unternehmen berechtigt, alle bereits geleisteten Zahlungen einzubehalten, es sei denn, der Charterer teilt dem Unternehmen seine Entscheidung mindestens 95 Tage vor Beginn der Charterperiode mit. Geht die Benachrichtigung weniger als 95 Tage vor Beginn der Charterperiode beim Unternehmen ein, kann das Unternehmen dem Charterer die gezahlten Beträge ganz oder teilweise erstatten, sofern das Unternehmen die Yacht an einen anderen Charterer weiterverchartert und dadurch denselben Nettoerlös erzielt hat. Kann das Unternehmen dem Charterer die Yacht zum vereinbarten Termin nicht zur Verfügung stellen, kann der Charterer diesen Vertrag kündigen; in diesem Fall erstattet das Unternehmen dem Charterer alle gezahlten Beträge. Der Charterer hat in keinem Fall Anspruch auf Erstattung von Kosten, Auslagen, Schäden oder Verlusten, die ihm aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Yacht direkt oder indirekt entstanden sind.
ZAHLUNG:
Außer im Falle einer verspäteten Buchung der Yacht durch den Charterer ist der Charterpreis gemäß folgendem Zahlungsplan zu entrichten:
* 30 % des Preises bei Buchung der Yacht,
* 70 % des Preises 30 Tage vor Beginn der Charterperiode.
Im Falle einer verspäteten Buchung der Yacht durch den Charterer Nach Zahlungseingang durch den Charterer kann das Unternehmen diesen Vertrag kündigen und ist berechtigt, alle bereits vom Charterer geleisteten Zahlungen einzubehalten.
KAUTION:
Die vom Charterer vor Nutzung der Yacht zu leistende Kaution dient der Sicherung aller dem Unternehmen im Zusammenhang mit diesem Vertrag vom Charterer geschuldeten Beträge. Die Höhe der vom Charterer geleisteten Kaution ist in keiner Weise auf die vorgenannten Beträge begrenzt. Der Charterer muss die Kaution an das Unternehmen zahlen, bevor ihm der Zugang zur Yacht gewährt wird. Die Kaution wird dem Charterer innerhalb eines Monats nach Rückgabe der Yacht zurückerstattet, sofern die Gesellschaft davon überzeugt ist, dass der Charterer gemäß diesem Vertrag keine weiteren Zahlungen schuldet oder schulden könnte.
VERBRAUCHSMATERIALIEN:
Die Hafengebühren sowie der Wasser- und Stromverbrauch werden von der Gesellschaft für die erste Nacht der Charterperiode und die Nacht nach der Rückgabe der Yacht durch den Charterer übernommen. Alle anderen Hafengebühren und Verbrauchskosten trägt der Charterer und ist direkt an die zuständigen Hafenbehörden zu entrichten. Der Charterer trägt die Kosten für Treibstoff, Öle, Batterien, Gas für die Kombüse, Reinigungsmittel und Medikamente.
VERSICHERUNG:
Die Reederei versichert die Yacht während der Charterzeit wie folgt:
* Yacht, Ausrüstung und persönliche Gegenstände des Charterers: Unfallschäden und Diebstahl.
* Hilfe auf See, Bergung nach einem Schiffbruch.
Im Falle eines vom Versicherer gedeckten Schadens trägt der Charterer den Betrag, der dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Selbstbehalt entspricht:
* Begrenzt auf den Betrag, der den Reparaturen entspricht, sowie auf alle anderen Kosten, die nicht vom Versicherer getragen werden und die sich aus dem Schaden ergeben, wie z. B. Transportkosten, Versicherungsgutachten, Abnutzung; Wenn dieser Betrag geringer ist als die Gesamthöhe der Anzahlung.
* Begrenzt auf die Höhe der Anzahlung, wenn der Betrag höher ist als die Anzahlung.
Hiermit wird bestätigt und akzeptiert, dass Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Charterers oder seiner Crew oder durch Nichteinhaltung geltender Vorschriften entstehen, sowie Schäden rein ästhetischer Natur nicht versichert sind und dass alle damit verbundenen direkten und indirekten Kosten und Folgen vom Charterer zu tragen sind.
ZUGANG ZUR YACHT:
Die Yacht wird dem Charterer erst nach Eingang des vollständigen Charterpreises und nach Zahlung der erforderlichen Anzahlung durch den Charterer sowie nach Unterzeichnung des Chartervertrags zur Verfügung gestellt. Dieser Vertrag und alle seine Bestandteile. Ungeachtet etwaiger Genehmigungen der Reederei zur Nutzung der Yacht ist es dem Charterer nicht gestattet, diese zu bewegen oder den Motor zu starten, bevor er das Übernahmeformular unterzeichnet hat.
INVENTAR & INSPEKTION:
Bevor die Yacht dem Charterer zur Verfügung gestellt wird, prüfen und unterzeichnen die Reederei und der Charterer gemeinsam das Inventarverzeichnis der Yacht. Die Reederei weist den Charterer in die Yacht und die für deren Nutzung und die Ausrüstung an Bord erforderlichen Informationen ein. Das Inventarverzeichnis und das Übernahmeformular werden anschließend von der Reederei und dem Charterer gemeinsam unterzeichnet und werden Bestandteil dieses Vertrags. Die Unterschrift des Charterers auf den genannten Dokumenten gilt als Annahme der Yacht. Er hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Zeitverlust oder Kosten, die ihm durch eine Panne oder einen Ausfall der Yacht entstehen.
NUTZUNG DER YACHT DURCH DEN CHARTER:
Der Charterer ist dafür verantwortlich, dass seine Crew die folgenden Bestimmungen einhält:
* Keine Gesetze oder Vorschriften verletzen.
* Das Logbuch der Yacht stets aktuell halten.
* Die Yacht ordnungsgemäß warten und pflegen.
Die Yacht und/oder die Crew niemals einer gefährlichen Situation aussetzen.
* Das Segel bei Bedarf unverzüglich einholen.
* Die Yacht nicht in Gebiete bringen, die in den Seekarten nicht ausreichend abgedeckt sind.
* Vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um zu vermeiden, dass die Yacht von einem anderen Schiff abgeschleppt werden muss.
* Einen Hafen oder geschützten Liegeplatz nicht verlassen, wenn die Windstärke 6 auf der Beaufort-Skala überschreitet.
* Nicht Die Nutzung der Yacht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist untersagt.
* Die Yacht darf weder für Regatten noch für kommerzielle Zwecke genutzt, verliehen oder unterverchartert werden.
Schadensersatz:
Bei Kosten unter 200 Euro darf der Charterer beschädigte oder verlorene Ausrüstung ohne Zustimmung des Unternehmens reparieren oder ersetzen. Bei erheblichem Schaden oder Verlust muss der Charterer das Unternehmen informieren und um Rat bitten. Der Charterer muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Rechte des Versicherten zu wahren, wenn Schäden versichert sind oder zu entstehen scheinen. Der Charterer trägt die Kosten für Reparatur oder Ersatz, die durch Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit verursacht werden, sowie für Schäden an der Yacht oder ihrer Ausrüstung, mit Ausnahme von Versicherungsleistungen.
VERSÄUMTE RÜCKGABE DER YACHT:
Der Charterer muss die Yacht zum vereinbarten Rückgabetermin und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückgeben oder einen zusätzlichen Charterpreis zahlen und dem Unternehmen die entstandenen Kosten erstatten. Schlechte Wetter- oder Seebedingungen gelten nicht als höhere Gewalt. Der Charterer muss das Unternehmen informieren und die Rückführung der Yacht zum vereinbarten Rückgabehafen veranlassen.