PREISE:
01.01. - 22.04. - 3519, 22.04. - 29.04. - 4094, 29.04. - 06.05. - 4094, 06.05. - 13.05. - 4094, 13.05. - 20.05. - 4899, 20.05. - 27.05. - 5152, 27.05. - 03.06. - 5796, 03.06. - 10.06. - 6302, 10.06. - 17.06. - 6624, 17.06. - 24.06. - 6624, 24.06. - 01.07. - 7234, 01.07. - 08.07 - 7544, 08.07 - 15.07 - 7544, 15.07 - 22.07 - 7786, 22.07 - 29.07 - 7786, 29.07 - 05.08 - 7786, 05.08 - 12.08 - 7786, 12.08 - 19.08 - 7786, 19.08 - 26.08 - 6889, 26.08 - 02.09 - 6613, 02.09 - 09.09 - 6613, 09.09 - 16.09 - 6084, 16.09 - 23.09 - 5049, 23.09 - 30.09 - 4209, 30.09 - 31.12 - 3518
IM PREIS ENTHALTEN:
MwSt., Ankerwinde, Autopilot, GPS-Plotter, Beiboot, voll ausgestattete Pantry, Wechselrichter 12 V auf 220 V
ZULÄSSIGE EXTRAS:
Charterpaket (inkl. Endreinigung, Bettwäsche 1 Set/Person, Handtücher 1 Set/Person, Kochgas), Kurtaxe, Aufenthaltssteuer
OPTIONALE EXTRAS:
Skipper, Hostess, Außenbordmotor, Cockpitpolster, Sonnendeckpolster, Gennaker/Spinnaker, RIB mit Konsole & Außenbordmotor, Kajak, Stand-Up-Paddleboard, Früher Check-in, Später Check-out, WLAN, Bettwäsche (zusätzliches Set), Handtücher (zusätzliches Set/2 Stück), Strandtuch, Donut, Subwing, Wakeboard, Schnorchelausrüstung, Wasserski-Tube, Komfortpaket (inkl. 2,5 PS Außenbordmotor, WLAN-Router, Cockpitpolster), Sorglos-Paket (inkl. Kautionsversicherung, 2,5 PS Außenbordmotor, WLAN-Router), Sorglos-Premium-Paket (inkl. Kautionsversicherung, 5 PS Außenbordmotor, WLAN-Router, 8 Strandtücher), Einwegcharter (auf Anfrage), Kurzzeitcharter (auf Anfrage)
CHARGERADEN & ZAHLUNG:
Die Chartergebühr beinhaltet die Yachtgebühren für die Nutzung während des im Vertrag angegebenen Zeitraums. Sie beinhaltet nicht die Kosten für Benzin, Kurtaxe und Liegeplätze außerhalb des Heimathafens. Die gecharterte Yacht mit kompletter Ausrüstung kann erst nach vollständiger Bezahlung auf dem Konto des Charterers genutzt werden: – 50 % der Chartergebühr in den letzten 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung – 50 % der Chartergebühr in den letzten 4 Wochen vor Charterbeginn. Bei Zahlungsverzug behält sich der Charterer das Recht vor, den Vertrag/die Reservierung zu stornieren und die Yacht an Dritte zu verchartern.
Kaution:
Bei Übernahme des Schiffes ist die Kaution in bar oder per Kreditkarte im Abfahrtshafen zu hinterlegen. Bei Rückgabe der Yacht ohne Mängel wird die Kaution vollständig zurückerstattet. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung von Ausrüstung, einzelnen Yachtkomponenten oder des Bootes selbst ist der Charterer berechtigt, die Kosten für Reparatur, Ersatz oder Wiederbeschaffung der verlorenen oder beschädigten Ausrüstung bzw. der einzelnen Yachtkomponenten einzubehalten. Der Charterer hat das Recht, den Betrag entsprechend dem entgangenen Gewinn einzubehalten, falls die durch den Schaden verursachte Yacht nicht weiter vermietet werden kann.
PFLICHTEN DES CHARTERERS:
Der Charterer ist verpflichtet, dem Charterer zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort eine saubere, trockene und seetüchtige Yacht mit vollem Treibstoff- und Wassertank zur Verfügung zu stellen. Kommt der Charterer dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Charterer eine Rückerstattung für die Tage verlangen, an denen er die Yacht nicht genutzt hat. Kann der Charterer die Yacht nicht innerhalb von 24 Stunden nach Übernahmebeginn am vereinbarten Ort bereitstellen oder steht keine andere Yacht zur Verfügung, hat der Charterer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückerstattung der gesamten Chartergebühr für die Tage zu verlangen, an denen ihm die Yacht nicht zur Verfügung stand.
Bei Schäden oder Mängeln an der Yacht oder ihrer Ausrüstung, die durch normale Nutzung verursacht wurden, ist der Charterer verpflichtet, den Charterer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Charterer ist verpflichtet, den Schaden nach Benachrichtigung zu beheben. Behebt der Charterer den Schaden nicht innerhalb von 24 Stunden, besteht kein Anspruch des Charterers auf Rückerstattung.
Pflichten des Charterers:
Der Charterer trägt die Kosten für alle täglichen Liegeplätze in Häfen oder Marinas, Treibstoff, Öl, Wasser, Reinigung und alle weiteren notwendigen Ausgaben sowie die Kosten für die Reparatur oder den Austausch aller Schäden oder Mängel, die während der Charterzeit entstehen. Der Charterer ist außerdem verantwortlich für die Einhaltung von Sitten und Gebräuchen sowie sonstigen Vorschriften und Normen, die Pflege des Bootes und seiner Ausrüstung sowie die sorgfältige Navigation gemäß den Standards und Praktiken eines erfahrenen Navigators.
Der Charterer ist ferner verantwortlich für die Untervermietung der Yacht an Dritte, die Teilnahme an Regatten oder Segelrennen, die Nutzung der Yacht für kommerzielle Zwecke, professionelles oder Nachtfischen sowie das Segeln bei Nacht und schlechtem Wetter. Der Charterer ist zudem verpflichtet, ein Logbuch zu führen, den Motorölstand täglich zu kontrollieren und die Segel instand zu halten.
VERSICHERUNG:
Die Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft, bei der die Yacht versichert ist, regeln den Versicherungsschutz. Die Yacht ist gegen Schäden Dritter versichert. Schäden, die durch die Versicherung abgedeckt sind und nicht unverzüglich dem Charterer oder der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden, sind nicht versichert. In diesem Fall haftet der Charterer persönlich für den gesamten Schaden, der durch die unterlassene Schadensmeldung entstanden ist. Die Versicherung deckt alle Franchiseschäden ab, die durch Wetter oder andere Naturkatastrophen entstehen, jedoch keine vorsätzlichen Schäden. Kosten für vorsätzliche Schäden sind nicht durch die Anzahlung begrenzt. Der Charterer ist verpflichtet, alle durch vorsätzliche Schäden entstandenen Kosten zu erstatten. Schäden an Segeln oder Motor, die durch einen zu niedrigen Ölstand verursacht wurden, sind nicht versichert. Die Kosten für diese Schäden trägt der Charterer.
STORNIERUNG:
Kann der Charterer die Charter aus irgendeinem Grund nicht antreten, kann er (mit vorheriger Zustimmung des Charterers) einen Ersatzcharterer beauftragen. Kann der Charterer keinen Ersatzcharterer finden, muss der Charternehmer Folgendes einbehalten:
- 50 % der Chartergebühr bei Stornierung bis zu einem Monat vor Charterbeginn.
- 100 % der Chartergebühr bei Stornierung weniger als einen Monat vor Charterbeginn.
Wird die Stornierung durch objektive Umstände (Tod eines Familienmitglieds, schwere Verletzung, Krieg o. Ä.) verursacht, wird die vereinbarte Anzahlung nicht erstattet. Der Charternehmer stellt dem Charterer das Boot jedoch innerhalb derselben Saison für einen anderen Zeitraum kostenlos zur Verfügung.
BESCHWERDEN:
Beschwerden werden nur schriftlich nach Rückgabe des Bootes entgegengenommen und müssen von der verantwortlichen Person im Namen des Charterers unterzeichnet sein.
SCHIEDSVERFAHREN:
Sollte eine Streitigkeit aus diesem Vertrag nicht gütlich beigelegt werden können, Die Parteien vereinbaren, sich der Gerichtsbarkeit des Gerichts am Sitz des Charterers zu unterwerfen.