PREISE:
01.01. - 22.04. - 1829, 22.04. - 29.04. - 2093, 29.04. - 06.05. - 2093, 06.05. - 13.05. - 2093, 13.05. - 20.05. - 2369, 20.05. - 27.05. - 2369, 27.05. - 03.06. - 2829, 03.06. - 10.06. - 2829, 10.06. - 17.06. - 3036, 17.06. - 24.06. - 3036, 24.06. - 01.07. 3439, 01.07 - 08.07 - 3439, 08.07 - 15.07 - 3439, 15.07 - 22.07 - 3715, 22.07 - 29.07 - 3715, 29.07 - 05.08 - 3715, 05.08 - 12.08 - 3715, 12.08 - 19.08 - 3209, 19.08 - 26.08 - 3209, 26.08 - 02.09 - 3174, 02.09 - 09.09 - 3174, 09.09 - 16.09 - 2864, 16.09 - 23.09 - 2346, 23.09. - 30.09. - 2093, 30.09. - 31.12. - 1829
IM PREIS INKLUSIVE:
MwSt., Ankerwinde, Autopilot, GPS-Plotter, Beiboot, voll ausgestattete Pantry, Wechselrichter 12 V auf 220 V
ZULÄSSIGE EXTRAS:
Charterpaket (inkl. Endreinigung, Bettwäsche 1 Set/Person, Handtücher 1 Set/Person, Kochgas), Kurtaxe, Aufenthaltssteuer
OPTIONALE EXTRAS:
Skipper, Hostess, Außenbordmotor, Cockpitpolster Sonnendeckkissen, Gennaker/Spinnaker, RIB mit Konsole und Außenbordmotor, Kajak, Stand-Up-Paddleboard, Früher Check-in, Später Check-out, WLAN, Bettwäsche (zusätzliches Set), Handtücher (zusätzliches Set/2 Stück), Strandtuch, Donut, Subwing, Wakeboard, Schnorchelausrüstung, Wasserski-Tube, Komfortpaket (inkl. 2,5 PS Außenbordmotor, WLAN-Router, Cockpitkissen), Sorglos-Paket (inkl. Kautionsversicherung, 2,5 PS Außenbordmotor, WLAN-Router), Sorglos-Premium-Paket (inkl. Kautionsversicherung, 5 PS Außenbordmotor, WLAN-Router, 8 Strandtücher), Einwegcharter (auf Anfrage), Kurzzeitcharter (auf Anfrage)
CHARTERGEBÜHR & ZAHLUNG:
Die Chartergebühr beinhaltet die Nutzungskosten der Yacht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Sie beinhaltet nicht die Kosten für Treibstoff, Kurtaxe und Liegeplätze außerhalb des Heimathafens. Die gecharterte Yacht mit vollständiger Ausrüstung kann erst nach Gutschrift der Zahlung auf dem Konto des Charterers genutzt werden: – 50 % der Chartergebühr in den letzten 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung – 50 % der Chartergebühr in den letzten 4 Wochen vor Charterbeginn. Bei Zahlungsverzug behält sich der Charterer das Recht vor, den Vertrag/die Reservierung zu stornieren und die Yacht an Dritte zu verchartern.
KAUTION:
Bei Übernahme des Schiffes muss der Charterer die Kaution in bar oder per Kreditkarte im Starthafen hinterlegen. Wird bei der Rückgabe der Yacht kein Schaden oder Mangel festgestellt, wird die Kaution vollständig zurückerstattet. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung von Ausrüstung, bestimmten Yachtkomponenten oder der Yacht selbst ist der Charterer berechtigt, den Betrag in Höhe der Reparatur-, Kauf- und/oder Ersatzkosten der verlorenen oder beschädigten Ausrüstung oder Yachtkomponenten einzubehalten. Der Charterer hat das Recht, den entgangenen Gewinn einzubehalten, falls die Yacht aufgrund des entstandenen Schadens nicht weiter vermietet werden kann.
PFLICHTEN DES CHARTERERS:
Der Charterer ist verpflichtet, dem Charterer zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort eine saubere, trockene und seetüchtige Yacht mit vollem Treibstoff- und Wassertank zur Verfügung zu stellen. Kommt der Charterer diesen Verpflichtungen nicht nach, kann der Charterer eine Rückerstattung für die Tage verlangen, an denen er die Yacht nicht genutzt hat. Kann der Charterer die Yacht nicht innerhalb von 24 Stunden nach Übernahmebeginn am vereinbarten Ort bereitstellen oder steht keine andere Yacht zur Verfügung, hat der Charterer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückerstattung der gesamten Chartergebühr für die Tage zu verlangen, an denen ihm die Yacht nicht zur Verfügung stand.
Bei Schäden oder Mängeln an der Yacht oder ihrer Ausrüstung, die durch normale Nutzung verursacht wurden, ist der Charterer verpflichtet, den Charterer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Charterer ist verpflichtet, den Schaden nach Benachrichtigung zu beheben. Behebt der Charterer den Schaden nicht innerhalb von 24 Stunden, hat der Charterer keinen Anspruch auf Erstattung.
PFLICHTEN DES CHARTERERS:
Der Charterer trägt die Kosten für alle Liegeplätze in Häfen und Marinas, Treibstoff, Öl, Wasser, Reinigung und alle weiteren notwendigen Ausgaben. Er ist außerdem für die Reparatur oder den Ersatz aller Schäden oder Mängel verantwortlich, die während der Charterzeit entstehen. Der Charterer ist ferner verpflichtet, alle geltenden Vorschriften und Normen einzuhalten, das Boot und seine Ausrüstung pfleglich zu behandeln und es mit Sorgfalt und nach den Standards und Praktiken eines erfahrenen Navigators zu navigieren.
Der Charterer darf die Yacht nicht an Dritte untervermieten, nicht an Regatten oder Segelrennen teilnehmen, die Yacht nicht für kommerzielle Zwecke, zum professionellen oder Nachtfischen nutzen und nicht bei schlechtem Wetter nachts segeln. Der Charterer ist außerdem für das Führen eines Logbuchs, die tägliche Kontrolle des Motorölstands und die Instandhaltung der Segel verantwortlich.
VERSICHERUNG:
Die Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft, bei der die Yacht versichert ist, regeln den Versicherungsschutz. Die Yacht ist gegen Schäden Dritter versichert. Schäden, die durch die Versicherung abgedeckt sind und nicht unverzüglich dem Charterer oder der Versicherung gemeldet werden, sind nicht versichert. In diesem Fall haftet der Charterer persönlich für den gesamten Schaden, der durch die unterlassene Schadensmeldung entstanden ist. Die Versicherung deckt alle Folgeschäden durch Wetter oder andere Naturkatastrophen ab, jedoch keine vorsätzlichen Schäden. Die Kosten für vorsätzliche Schäden sind nicht durch die Kaution begrenzt. Der Charterer ist verpflichtet, alle durch vorsätzliche Schäden entstandenen Kosten zu erstatten. Schäden an den Segeln oder am Motor, die durch einen zu niedrigen Ölstand im Motor verursacht werden, sind nicht versichert. Die Kosten für diese Schäden trägt der Charterer.
STORNIERUNG:
Kann der Charterer aus irgendeinem Grund die Charter nicht antreten, kann er (mit vorheriger Zustimmung des Charterers) eine andere Person als Charterer beauftragen.
Kann der Charterer keinen Ersatzcharterer finden, muss der Charternehmer Folgendes einbehalten:
- 50 % der Chartergebühr bei Stornierung bis zu einem Monat vor Charterbeginn.
- 100 % der Chartergebühr bei Stornierung weniger als einen Monat vor Charterbeginn.
Wird die Stornierung durch objektive Umstände (Tod eines Familienmitglieds, schwere Verletzung, Krieg o. Ä.) verursacht, wird die vereinbarte Anzahlung nicht erstattet. Der Charternehmer stellt dem Charterer das Boot jedoch innerhalb derselben Saison für einen weiteren Zeitraum kostenlos zur Verfügung.
BESCHWERDEN:
Beschwerden werden nur schriftlich bei Rückgabe des Bootes entgegengenommen und müssen von der verantwortlichen Person im Namen des Charterers unterzeichnet sein. der Charterer.
SCHIEDSVERFAHREN:
Im Falle einer Streitigkeit aus diesem Vertrag, die nicht gütlich beigelegt werden kann, vereinbaren die Parteien, sich der Gerichtsbarkeit des Gerichts am Sitz des Charterers zu unterwerfen.