Vor dem 23. April Nach dem 5. November | 23. April – 14. Mai | 14. Mai – 23. Juli 15. Oktober – 5. November | 23. Juli – 27. Aug. | 27. Aug. – 15. Okt. |
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| 2.800 € | 3.500 € | 3.900 € | 4.250 € | 4.600 € |
*Preise gelten pro Woche.
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STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
*Rücktritt vom Chartervertrag: Die Stornogebühr beträgt 25 % des Nettocharterpreises bei Stornierungen mit einer Frist von bis zu 6 Monaten, 60 % bei Stornierungen mit einer Frist von bis zu 3 Monaten, 80 % bei Stornierungen mit einer Frist von bis zu 1 Monat und 100 % bei Stornierungen mit einer Frist von weniger als 30 Tagen vor Beginn der Charterperiode.
*Die Das Charterpaket wird storniert und es fallen keine Kosten an. Tritt der Mieter vom Chartervertrag zurück, versucht der Anbieter, einen Ersatzmieter zu finden. Kann die Yacht für den gesamten Zeitraum und zum vollen Charterpreis an einen anderen Mieter verchartert werden, zahlt der Mieter lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 200,00 EUR.
*Kann die Yacht nicht zum vollen Preis und/oder für den gesamten Zeitraum verchartert werden, haftet der Mieter für alle entstandenen Verluste zuzüglich der Bearbeitungsgebühr. Diese kann in diesem Fall dem vollen Charterpreis entsprechen.
Kaution
- Die Kaution für einen Spinnaker/Gennaker beträgt 500 Euro.
- Die Kaution ist bei Einschiffung in bar oder per Kreditkarte (Mastercard oder Visa) zu entrichten.
- Die Kaution kann im Büro bezahlt werden.
- Die Kaution wird zurückerstattet, nachdem das Boot auf etwaige Verluste oder Schäden überprüft wurde. Rückgabe.
Paketangebote
Standardpaket(wird der Rechnung hinzugefügt)
Beinhaltet Transitlogbuch, Willkommenspaket, Endreinigung, Bettwäsche & Handtücher, Außenbordmotor & Treibstoff, Prepaid-Handy für die Türkei.
250,- EUR / Charter für Boote bis 41 Fuß
300,- EUR / Charter für Boote von 42 bis 49 Fuß
350,- EUR / Charter für Boote ab 50 Fuß Katamarane
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Exklusivpaket (wird der Rechnung hinzugefügt)
Standardpaket + Kaution/Vollkasko*, 8 GB WLAN an Bord.
*Keine Kaution erforderlich.
400,- EUR / Charter für Boote bis 41 Fuß
450,- EUR / Charter für Boote von 42 bis 49 Fuß
500,- EUR / Charter für Boote ab 50 Fuß Katamarane
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ALLE ZUSÄTZLICHEN PREISLISTE:
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Pflichten des Mieters
Der Skipper/Mieter erklärt ausdrücklich, dass er/sie dazu berechtigt ist Zum Führen einer Yacht im Vertragsgebiet muss er/sie über ein entsprechendes Befähigungszeugnis verfügen und einen Nachweis über die zurückgelegten Seemeilen (auf der Crewliste) vorlegen.
Der Skipper/Mieter verpflichtet sich:
die Anzahl der Personen an Bord der Yacht auf die zulässige Personenzahl zu beschränken
die Yacht nicht für den gewerblichen Personen- und/oder Gütertransport zu nutzen
die Yacht nicht für den Transport nicht deklarierter zollpflichtiger Waren zu nutzen
nicht Die Yacht an Regatten teilnehmen oder, falls er/sie beabsichtigt, an türkischen Regatten teilzunehmen, vor Abschluss des Chartervertrags die vorherige Genehmigung des Unternehmens einholen
andere Schiffe nur im Notfall schleppen
die Yacht nicht an Dritte übergeben oder vermieten
ein Logbuch führen
die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes beachten
Im Falle eines Unfalls ist das Unternehmen und die zuständigen Behörden unverzüglich zu benachrichtigen und sicherzustellen, dass ein Unfallbericht erstellt wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen, auch wenn diese nicht dem Mieter zuzuschreiben ist, stellt der Mieter den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftung gegenüber den Schifffahrts- und Zollbehörden für Klagen, Verfahren, Bußgelder und Beschlagnahmungen frei. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für alle Handlungen und/oder Unterlassungen sowie deren Folgen. Der Chartervertrag bleibt bis zur Rückgabe der Yacht in Kraft, und der Mieter verpflichtet sich, die bis zum Rückgabedatum angefallenen zusätzlichen Chartergebühren zu zahlen. Vor Übernahme der Yacht hat sich der Mieter vom einwandfreien Zustand der Yacht zu überzeugen und das Inventar zu prüfen. Jegliche Beanstandungen sind dem Unternehmen vor Beginn der Kreuzfahrt und vor Unterzeichnung des Übergabeprotokolls mitzuteilen. Mängel, die nach der Übergabe der Yacht auftreten, oder bereits bestehende, verdeckte Mängel berechtigen den Mieter nicht zur Minderung der Chartergebühr, es sei denn, diese Mängel waren dem Unternehmen bereits bekannt oder wurden ihm aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht bekannt. Im Falle eines Schadens während der Charterperiode, der auf normale Abnutzung zurückzuführen ist und auch während der Charterzeit behoben werden muss, ist der Mieter berechtigt, die Reparatur auf eigene Kosten durchführen zu lassen, sofern die Kosten 100,00 EUR nicht übersteigen. Zuvor muss der Mieter jedoch die ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens für diese Reparatur einholen. Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der Rechnung erstattet.